Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Kauf von Folienplottern, Zubehör und Verbrauchsmaterial sowie über Schneidesoftware und Softwarelizenzen, die unter der Bezeichnung CUTNEX zwischen der Fusion 68 Autopflege e.K. (nachfolgend „CUTNEX“ oder „wir“) und ihren Kunden geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Fusion 68 Autopflege e.K., Inhaber Ayhan Yüksekogul, Ottmar-Mergenthaler-Straße 6, 68167 Mannheim, HRA 712067, Amtsgericht Mannheim, E-Mail: info@fusion68.de, Telefon: +49 176 64275630.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Online-Bestellvorgang mit Warenkorb findet nicht statt.
(2) Auf Ihre Anfrage erhalten Sie ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot annehmen und wir den Auftrag in Textform bestätigen. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen mit der Auftragsbestätigung übermittelt.
§ 4 Produktbeschreibungen
Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die Angaben im jeweiligen Angebot und in der Auftragsbestätigung. Geringfügige, für den Kunden zumutbare technische Abweichungen je nach Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Die Hauptpreise auf der Website sind Nettopreise zuzüglich 19 % MwSt. Der zugehörige Bruttopreis einschließlich 19 % MwSt. wird unmittelbar darunter angegeben. Gegenüber Verbrauchern wird im Angebot der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Versandkosten werden gesondert angegeben.
(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung gemäß den Angaben in Angebot und Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Versand bzw. vor Abholung zur Zahlung fällig. Softwarelizenzen werden nach Zahlungseingang bereitgestellt.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Unternehmer nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit und Abholung
(1) Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands. Die Versandkosten für einen Folienplotter oder das Plotter-Software-Paket betragen 50,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. (59,50 € brutto inkl. 19 % MwSt.). Softwarelizenzen werden elektronisch durch Übermittlung der Zugangsdaten bereitgestellt.
(2) Folienplotter werden kundenbezogen vorbereitet und konfiguriert. Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 2–3 Wochen nach verbindlicher Auftragsbestätigung und Zahlungseingang. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
(3) Alternativ zum Versand kann die Ware nach Terminvereinbarung in Mannheim abgeholt werden. Bei Abholung erfolgen Übergabe, Grundeinstellung und Einweisung vor Ort.
(4) Beim Kauf eines CUTNEX Professional Folienplotters sowie des CUTNEX Professional Bundles sind 15 laufende Meter transparente PPF-Lackschutzfolie (210 µm) mit blauer Schutzfolie ohne Aufpreis im Lieferumfang enthalten.
§ 7 Verpackung, Transport und Transportschäden
(1) Wir verpacken die Ware vor dem Versand ordnungsgemäß und transportgerecht. Der Transport erfolgt durch externe Versanddienstleister oder Speditionen.
(2) Bitte prüfen Sie die Sendung bei der Zustellung auf äußerlich erkennbare Schäden. Sichtbare Schäden an Verpackung oder Ware sollten möglichst unmittelbar bei der Zustellung gegenüber dem Zusteller schriftlich vermerkt (z. B. auf dem Lieferschein), fotografiert und uns unverzüglich gemeldet werden. Verdeckte Transportschäden, die erst beim Auspacken erkennbar werden, teilen Sie uns bitte zeitnah nach Entdeckung unter Beifügung von Fotos mit. Bewahren Sie Verpackung und Verpackungsmaterial bis zur Klärung auf.
(3) Diese Mitwirkung dient der Geltendmachung unserer Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen. Für Verbraucher gilt: Eine unterlassene oder verspätete Meldung hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Ihre Mängelrechte. Bei Verbrauchern trägt CUTNEX nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 475 Abs. 2 BGB) das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zur Übergabe.
(4) Für Unternehmer gilt: Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB). Transportschäden sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Frist des § 8 Abs. 3, in Textform anzuzeigen.
§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht für Unternehmer
(1) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen; später entdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Unterlässt der Kaufmann die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel wurde von uns arglistig verschwiegen.
(3) Als unverzüglich gilt eine Anzeige in der Regel, wenn sie innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung bzw. Entdeckung erfolgt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Gesetzliche Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistung). Diese bestehen unabhängig von der freiwilligen Garantie nach § 11 und werden durch sie nicht eingeschränkt.
(2) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung.
(3) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Diese Verkürzung bzw. dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b, 478 BGB.
(4) Gegenüber Unternehmern leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
(5) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn ein Schaden ausschließlich auf Umständen beruht, die nach Gefahrübergang eingetreten sind und nicht von uns zu vertreten sind, etwa auf unsachgemäßer Bedienung, äußerer Gewalteinwirkung oder nicht autorisierten Eingriffen. Bei Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Beweislastregeln, insbesondere die Vermutung des § 477 BGB.
§ 11 Freiwillige Plottergarantie (12 Monate)
(1) Garantiegeber ist die Fusion 68 Autopflege e.K., Ottmar-Mergenthaler-Straße 6, 68167 Mannheim.
(2) Gegenstand: Wir garantieren für die Dauer von zwölf Monaten die vertragsgemäße Funktionsfähigkeit des von uns gelieferten CUTNEX Folienplotters bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Erfasst sind die mechanischen und elektronischen Baugruppen des Geräts, insbesondere Antrieb und Vorschub, Steuerungselektronik, Bedienfeld, Netzteil, Schnittstellen sowie die Schneidekopfmechanik.
(3) Beginn und Geltungsbereich: Die Garantiezeit beginnt mit Übergabe des Geräts an den Kunden bzw. bei Abholung mit der Übergabe in Mannheim. Die Garantie gilt für Geräte, die in der Bundesrepublik Deutschland gekauft und betrieben werden.
(4) Verschleißteile: Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterliegen, insbesondere Plottermesser, Messerhalter, Schneideleisten bzw. Schneidstreifen, Andruck- und Transportrollen sowie Verbrauchsmaterial (Folien). Normale Abnutzung stellt keinen Garantiefall dar.
(5) Ausgeschlossene Schadensursachen: Die Garantie umfasst keine Schäden, die nachweislich verursacht wurden durch
- unsachgemäße Bedienung, insbesondere falsches Einlegen der Folie, unsachgemäße Messereinstellungen, übermäßigen Schneidedruck, falsche Geräteparameter, unsachgemäße Reinigung, fehlende Wartung, Verwendung ungeeigneter Werkzeuge, unsachgemäße Handhabung des Schneidekopfes oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
- äußere mechanische Einwirkungen, insbesondere Herunterfallen oder Umkippen des Geräts, Stöße und Schläge, Beschädigungen beim eigenständigen Transport durch den Kunden, unsachgemäßes Anheben, falsche Aufstellung, herabfallende Gegenstände oder Beschädigung durch andere Maschinen;
- elektrische Einflüsse von außen, insbesondere ungeeignete Stromversorgung, falsche Netzspannung, unsachgemäße elektrische Anschlüsse, fehlerhafte externe Strominstallationen, Überspannung durch externe Ereignisse (z. B. Blitzschlag), unzulässige Veränderungen an elektrischen Komponenten oder Flüssigkeitseintritt;
- Handlungen Dritter, insbesondere fremde Reparaturversuche, unsachgemäße Umbauten, Eingriffe in die Elektronik, Manipulation der Steuerung, Beschädigung durch externe Techniker, nicht autorisierte Veränderungen an Bauteilen oder mechanische Beschädigung durch andere Personen.
Ein Ausschluss greift nur für den Schaden, der durch den jeweiligen Umstand verursacht wurde. Ein Eingriff Dritter oder ein Bedienungsfehler lässt die Garantie für davon unabhängige Fehler nicht entfallen. Schäden, die auf einen von CUTNEX zu vertretenden Mangel zurückgehen, bleiben erfasst.
(6) Voraussetzungen und Geltendmachung: Der Garantiefall ist innerhalb der Garantiezeit unter Angabe der Rechnungs- bzw. Auftragsnummer und einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung per E-Mail an info@fusion68.de anzuzeigen. Das weitere Verfahren richtet sich nach § 15.
(7) Garantieleistung: Im Garantiefall beseitigen wir den Fehler nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Bauteile bzw. des Geräts. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Garantieleistung verlängert die Garantiezeit nicht.
(8) Verhältnis zu gesetzlichen Rechten: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere Mängelansprüche gegenüber CUTNEX, bleiben durch die Garantie unberührt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
§ 12 Softwarelizenzen und Nutzungsrechte
(1) Software wird nicht verkauft, sondern zur zeitlich befristeten Nutzung lizenziert. Der Lizenzumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Lizenzpaket (Tint, PPF oder Complete).
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software für die Dauer der Lizenzlaufzeit im eigenen Betrieb. Weitergabe, Vervielfältigung, Unterlizenzierung oder Bearbeitung ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG).
(3) Die Lizenzlaufzeit beträgt ein Jahr ab Bereitstellung der Zugangsdaten. Eine unbefristete Lizenz wird nicht gewährt. Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch. Die CUTNEX Complete Software kann ab dem zweiten Jahr zu 650,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. (773,50 € brutto inkl. 19 % MwSt.) pro Jahr verlängert werden; dieser Preis gilt bei fortlaufender Verlängerung auch für Folgejahre, vorbehaltlich ausdrücklich vereinbarter Preisänderungen. Verlängerungskonditionen für Einzellizenzen werden individuell mitgeteilt.
(4) Während der Lizenzlaufzeit stellen wir Softwareupdates und Erweiterungen der Fahrzeugdatenbank bereit, soweit verfügbar. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Aktualisierungspflichten für digitale Produkte (§§ 327f, 475b BGB).
(5) Der Kunde ist für die Einhaltung der angegebenen Systemanforderungen (u. a. Windows 10, 64-Bit) verantwortlich. Eine native macOS-Version wird nicht angeboten. Die Software ist auf den CUTNEX Folienplotter abgestimmt. Die Kompatibilität mit Fremdplottern wird nur zugesichert, wenn sie vorab ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.
§ 13 Verantwortung des Kunden bei Software, Einstellungen und Material
(1) Die Software stellt Schnittvorlagen für zahlreiche Fahrzeuge bereit. Der Kunde ist für die korrekte Auswahl von Fahrzeughersteller, Modell, Baujahr und Ausstattungsvariante verantwortlich. Schnittvorlagen sind vor der Verarbeitung auf ihre Eignung für das konkrete Fahrzeug zu prüfen, z. B. durch Probeschnitt oder Abgleich am Fahrzeug. Individuelle Abweichungen einzelner Fahrzeuge (z. B. durch Facelift, Länderversionen, Anbauteile oder Nachrüstungen) sind möglich.
(2) Der Kunde wählt passende Folien und Folienbreiten aus und stellt Messer, Schneidedruck, Geschwindigkeit, Skalierung und Materialvorschub sachgerecht ein. Fehlerhafte kundenseitige Einstellungen oder eine fehlerhafte Fahrzeugauswahl begründen für sich genommen keinen Mangel der Software oder des Geräts.
(3) CUTNEX übernimmt keine Verantwortung für Materialverluste und Folienverschnitt, die ausschließlich auf kundenseitigen Fehlern beruhen, insbesondere auf falscher Fahrzeugauswahl, falscher Skalierung, fehlerhaften Messereinstellungen, ungeeigneten Folien, falschen Schnittparametern oder unzureichender Kontrolle vor Schnittbeginn.
(4) Wir sichern nicht zu, dass sämtliche Fahrzeugvorlagen fehlerfrei sind oder dass die Software mit jedem Fremdplotter kompatibel ist. Die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Softwarefunktionen schulden wir jedoch. Ist die Software oder eine Vorlage tatsächlich mangelhaft oder beruht ein Schaden auf einer Pflichtverletzung von CUTNEX, bleiben die gesetzlichen Rechte und die Haftung nach § 16 unberührt.
§ 14 Einweisung und Schulung
(1) Beim Kauf eines CUTNEX Folienplotters ist eine persönliche Grundeinweisung in Mannheim kostenlos enthalten. Sie umfasst die grundlegende Bedienung und Einstellung des Geräts sowie die Nutzung der erworbenen Software. Eine Montageschulung für Folien am Fahrzeug ist nicht enthalten, sofern nicht gesondert vereinbart.
(2) Die Einweisung ist keine Berufsausbildung zum Fahrzeugfolierer und garantiert keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Sie ersetzt nicht die Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise. Für die sachgerechte Bedienung nach der Einweisung ist der Kunde selbst verantwortlich.
(3) Zusätzliche Schulungen können gesondert und kostenpflichtig vereinbart werden.
§ 15 Reklamation, Prüfung und Reparatur
(1) Bei technischen Problemen beschreiben Sie den Fehler bitte möglichst genau (Fehlerbild, Zeitpunkt, verwendetes Material, Einstellungen). Zur Diagnose können wir Fotos oder Videos anfordern; häufig lässt sich ein Problem bereits per Telefon oder Fernhilfe lösen.
(2) Wir prüfen, ob ein Gewährleistungs- oder Garantiefall vorliegt. Reparaturen und Ersatzlieferungen erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach § 11. Bei berechtigten Mängelansprüchen tragen wir die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen; Prüfgebühren werden in diesem Fall nicht erhoben.
(3) Liegt weder ein Mangel noch ein Garantiefall vor (z. B. bei Verschleiß, Bedienungsfehlern oder Sturzschäden), bieten wir auf Wunsch eine kostenpflichtige Reparatur an. Kostenpflichtige Arbeiten führen wir erst nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags durch.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und stellt sich ein gemeldeter Mangel als nicht bestehend heraus, können wir die uns entstandenen Kosten für Prüfung und Transport ersetzt verlangen, sofern der Kunde dies bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.
§ 16 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 17 Rückgabe – Widerruf, Gewährleistung, Garantie und Kulanz
(1) Nicht jeder Bedienungsfehler, jede fehlerhafte Einstellung oder jede Unzufriedenheit mit einem Schneideergebnis begründet einen Anspruch auf Rückgabe der Ware. Zu unterscheiden sind:
- Gesetzliches Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Gesetzliche Mängelrechte: bestehen bei einem Mangel der Ware nach § 10.
- Freiwillige Garantie: besteht für Folienplotter nach § 11.
- Freiwillige Rücknahme: erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Gegenüber Unternehmern besteht ohne eine solche Vereinbarung kein Anspruch auf Rücknahme.
- Kulanzleistungen: erfolgen freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch für künftige Fälle.
(2) Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mannheim.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.